Wir Menschen sind Gewohnheitstiere. Aufstehen, Arbeiten, Freizeit, zwischendurch Einkaufen. Dabei ist das Einkaufen selbst immer mehr zur Nebensache geworden. Wir vertrauen darauf, dass Lebensmittel frisch sind und dass ihre Herkunft schon nicht so problematisch sein wird. Das versprechen uns zumindest die Hersteller und diverse staatlich und europäisch geregelte Richtlinien. Viele andere Mittel dies zu kontrollieren, haben die KundInnen im herkömmlichen Supermarkt nicht.
Kann ein Staat Menschenrechte verletzen, wenn er nicht genügend gegen den Klimawandel tut? Mit dieser Frage befasst sich jetzt erstmals der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. UmweltrechtlerInnen hoffen auf ein Grundsatzurteil.
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