Einreichfrist für Heiz- und Energiekostenzuschuss bis zum 31. März 2023 verlängert

LH Mattle: „Bestehende Entlastungsmaßnahmen wirken, müssen aber noch stärker genützt werden – Appell an Bürgerinnen und Bürger, Förderungen abzuholen“
  • Einreichfrist für Heiz- und Energiekostenzuschuss bis zum 31. März 2023 verlängert
  • Neu: Online-Antragstellung ab sofort möglich
  • Bislang rund 22.500 Anträge für den Heiz- und Energiekostenzuschuss beim Land Tirol eingegangen
  • Beratungs- und Informationsangebot wird verstärkt
  • Forderung, Steigerungen bei den Netztarifen durch den Bund abzufedern

Im Rahmen der aktuellen Teuerung lassen vor allem die erhöhten Heiz- und Energiekosten die Preise steigen. Durch die Sicherung des TIWAG-Tarifs für Bestandskunden, der im Vergleich zu anderen Bundesländern niedriger liegt, bis Mitte des nächsten Jahres und der mit 1. Dezember 2022 in Kraft getretenen Stromkostenbremse des Bundes ist die Versorgung mit Strom gesichert und finanziell abgefedert. Seit Beginn der Heizsaison stellen aber die gestiegenen Preise für Gas, Öl, Pellets und Co die Bevölkerung vor Herausforderungen. Mit dem Heiz- und Energiekostenzuschuss des Landes Tirol können Bezugsberechtigte bis zu 500 Euro beim Land Tirol an Förderungen für die Heizperiode 2022/2023 abholen.

Eine Förderung ist grundsätzlich beipsielsweise beim Energiekostenzuschuss bereits ab einem monatlichen Einkommen von 1.900 Euro bei alleinstehenden Personen möglich. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Bislang sind rund 22.500 Anträge beim Land Tirol eingegangen – damit ist der Heiz- und Energiekosten-Topf aber noch nicht ausgeschöpft: „Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, diese Mittel auch abzuholen. Die Einkommensgrenzen wurden beim Heizkostenzuschuss bereits angehoben und der Energiekostenzuschuss greift auch bis in den Mittelstand hinein. Damit jene, die noch keinen Antrag gestellt haben, jedenfalls auch die Möglichkeit dazu haben, haben wir heute die Einreichfrist um drei Monate verlängert“, sagt LH Anton Mattle, auf dessen Antrag der Beschluss gefasst wurde. Statt 31. Dezember 2022 gilt damit nun der 31. März 2023 als Stichtag. Zudem werde die Informationskampagne vonseiten des Landes fortgesetzt. „Durch den bisherigen Informationsschwerpunkt auf die Entlastungsmaßnahmen konnten Antragszahlen bereits gesteigert werden – hier werden wir nun nochmals verstärkt ansetzen, damit die Unterstützungen auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen.“

Der vom Bund angekündigte Heizkostenzuschuss und die damit verbundenen 500 Millionen Euro für die Länder geben dem Land Tirol weiteren finanziellen Spielraum, um die Bevölkerung zielgerichtet zu entlasten. „Wir warten auf die konkreten Auszahlungsmodalitäten und bringen uns konstruktiv in die Bund-Länder-Gespräche ein. Wir bleiben aber bei unserer Linie: Wir wollen nicht mit der Gießkanne bedienen, sondern treffsicher bis in den Mittelstand unterstützen“, sagt LH Mattle. Das bekräftigt auch LHStv Georg Dornauer: „Die extremen Preisentwicklungen der vergangenen Monate treffen viele Menschen in unserem Land – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß. Vonseiten des Landes wollen wir bestmöglich unterstützen, wenn auch klar sein muss, dass die Teuerungen nicht zu einhundert Prozent von der Politik abgefedert werden können. Zentral ist es aber, dass jene Unterstützungen, die zur Verfügung stehen, auch abgeholt werden.“

Anträge online ausfüllen und einreichen

Neu ist, dass die Anträge nicht nur online zum Download und Druck zur Verfügung stehen: Ab sofort können die Anträge auch einfach und unkompliziert online eingebracht werden. Alle Formulare stehen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung. Wichtig ist, dass Antragstellende die entsprechenden Beilagen (beispielsweise Haushalts- bzw. Meldebestätigung sowie Nachweis der Monatseinkünfte) dem Antrag beilegen bzw. anhängen.

Teuerungsrat: Ausweitung des Beratungs- und Informationsangebotes

Zudem sollen in Kürze die Beratungsleistungen für die Tiroler Bevölkerungen ausgeweitet werden – dies wird auch Thema des kommenden Teuerungsrats sein: „Wir sehen, dass die bestehenden Maßnahmen wirken und die Wissenschaft bestätigt uns auch die Treffsicherheit. Deshalb wollen wir, dass die bereits eingeführten Förderinstrumente noch stärker genützt werden. Bei Förderungen kann es schnell passieren, dass Menschen den Überblick verlieren und aufgrund vom bürokratischen Hürden aufgeben, noch bevor sie einen Antrag einreichen. Das ist nicht in unserem Sinne, weshalb wer dem mit vereinten Kräften entgegenwirken wollen – in enger Zusammenarbeit mit den Tiroler Gemeinden, den Bezirkshauptmannschaften und den Mitgliedern des Teuerungsrats bzw. den Interessensvertretungen sowie einer Hotline“, kündigt LH Mattle an.

Konkret sollen sich BürgerInnen damit verstärkt auch an die Interessensvertretungen und die Bezirkshauptmannschaften wenden können, von wo aus ihre Anliegen bearbeitet und weitergeleitet werden bzw. konkrete Weitervermittlungen stattfinden. Darauf zielt ebenso die Hotline ab – „derzeit finden die finalen Abstimmungen dazu statt. Wichtig ist es, dass die Menschen eine Anlaufstelle haben. Die Hotline soll die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auffangen und an die korrekten Stellen direkt weiterleiten“, sind sich LH Mattle und LHStv Dornauer einig.

Netzpreiserhöhung – Forderung Kostenübernahme durch den Bund

Im Rahmen der Regierungssitzung hat LH Mattle auch von den Ergebnissen der Landeshauptleutekonferenz in Wien berichtet. Die Landeshauptleute sprachen sich vergangene für die Kostenübernahme von den bevorstehenden Netzpreiserhöhungen durch den Bund aus. „Während wir versuchen, die Teuerung abzufedern, zeichnen sich teils weitere Preiserhöhungen ab. Mit der Stromkostenbremse des Bundes wurde für Stromkundinnen und Stromkunden bereits ein wichtiger Entlastungsschritt gesetzt. Allerdings zeichnet sich bei den Netzgebühren ein Kostenanstieg ab. Wir fordern daher, dass der Bund die erhöhten Netzgebühren übernimmt. Denn eine Erhöhung wäre bei den vielen Bestrebungen, Energie leistbar zu halten, der falsche Weg“, so der Landeshauptmann.

Factbox – so funktioniert die Beantragung des Heiz- und Energiekostenzuschusses:

  • Antrag einholen: Die Anträge können unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss für den Druck heruntergeladen oder bei der Gemeinde sowie dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, abgeholt werden.
  • Antrag ausfüllen und einreichen: Die Anträge können online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss ausgefüllt sowie eingereicht oder postalisch an „Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck“ übermittelt werden. Ein Antrag kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.
  • Zu beachten sind die jeweiligen Einkommensgrenzen und im Einkommen (nicht) zu berücksichtigende Einkünfte/Zahlungen (diese finden sich unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss).
  • Dem Antrag beizulegen sind eine Haushalts- bzw. Meldebestätigung sowie ein Nachweis über die monatlichen Einkünfte.

Für die aktuelle Heizperiode 2022/23 können noch bis 31. März 2023 Anträge gestellt werden. Informationen erhalten Personen unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss oder telefonisch über das Tiroler Hilfswerk unter der Telefonnummer 0512 508 3693 sowie bei der zuständigen Gemeinde.