Fördercall für Photovoltaik-Großanlagen auf versiegelten Flächen startet

Förderung richtet sich an Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und Gemeinden
  • 15. Mai: Erster Fördercall für Unterkonstruktionen für PV-Anlagen startet
  • Acht Millionen Euro Gesamtfördervolumen
  • Bis zu 250.000 Euro Förderung für PV-Großanlage (Modulspitzenleistung mindestens 100 Kilowatt-Peak)
  • Vereinfachte Regelungen für beinahe alle privaten PV-Anlagen durch Raum- und Bauordnungsnovelle
  • Energiegewinnung aus Sonnenkraft stieg 2022 um über ein Drittel gestiegen

Fünf Millionen Quadratmeter Photovoltaik-Flächen sollen in dieser Legislaturperiode – bodensparend – errichtet werden. Dafür sollen PV-Paneele auf bebauten Grundstücken und bereits befestigten Flächen anstatt auf Freiflächen und wertvollen Grünflächen errichtet werden. Dafür benötigt es aber Unterkonstruktionen, die im Vergleich zu Großanlagen auf Grünflächen teurer sind. Diesen „Wettbewerbsnachteil“ will die Tiroler Landesregierung nun ausgleichen. Deshalb stellt das Land Tirol acht Millionen Euro Förderbudget für deren Errichtung bereit. Die Tiroler Landesregierung beschloss auf Antrag von LH Anton Mattle den Start des ersten Fördercalls. Ab 15. Mai können Förderanträge für PV-Anlagen mit einer Modulspitzenleistung von mindestens 100 Kilowatt-Peak auf Flächen mit Oberflächen wie Asphalt oder Beton (z. B. Parkplätze, Lagerräume oder sonstigen Betriebsflächen) eingereicht werden. Die maximale Förderhöhe von jeweils bis zu 250.000 Euro soll Anreiz für Unternehmen, Vereine oder Gemeinden in Tirol sein, PV-Anlagen auf ihren verfügbaren Flächen zu installieren. Für die PV-Anlagen selbst stehen Förderungen des Bundes zur Verfügung.

LH Mattle will damit die Energiewende weiter vorantreiben:

„Wir wollen unseren Energiebedarf aus heimischen, erneuerbaren Ressourcen klimaschonend decken. Die Weichen dafür stellen wir jetzt. Tirol hat aufgrund der Topografie und den begrenzten Flächen für Siedlungsraum, Wirtschaft und Landwirtschaft im Vergleich mit anderen Regionen schwierigere Voraussetzungen für PV-Großanlagen. Für uns gilt: versiegelte Flächen und Großparkplätze für die Energiegewinnung aus Sonnenkraft nutzen und wertvolle Grün- und Freiflächen für Natur und Landwirtschaft belassen. Deshalb wollen wir den Wettbewerbsnachteil ausgleichen und fördern PV-Anlagen auf Großparkplätzen“, erklärt der Landeshauptmann.

Tirol hat viele versiegelte bzw. „befestigte Flächen“, die sich dafür eignen: Bis zu 8.000 Kilowatt-Peak Leistung und damit acht Millionen Kilowatt-Stunden Strom sollen mit dieser Fördermaßnahme generiert werden.

„Damit könnte man den Verbrauch von 2.000 Haushalten abdecken oder große Stromabnehmer wie Supermärkte, Einkaufszentren oder Seilbahnen klimaschonend versorgen. Die Förderung zielt darauf ab, das Potential von versiegelten Flächen in Tirol zu nutzen, um die lokale und regionale, saubere Energieerzeugung zu forcieren“, sagt LH Mattle.

19 Prozent des Energiebedarfs bis 2050 aus Sonnenkraft

„Tirol wechselt mit der heute beschlossenen Förderung, aber auch durch Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung, in Sachen PV-Ausbau auf die Überholspur“, bekräftigt der für Energie, Bau- und Raumordnung zuständige LHStv Josef Geisler.

Sonnenkraft spielt in der Energiestrategie des Landes „Tirol energieautonom 2050“ eine tragende Rolle. 19 Prozent des gesamten Energiebedarfs sollen bis 2050 durch PV-Anlagen gewonnen werden – der Großteil davon (85 Prozent) über Anlagen auf Dächern und Fassaden an Gebäuden.

Das PV-Ausbau-Tempo nahm bereits in den vergangenen Monaten Fahrt auf: Im Jahr 2022 wurden 3.300 neue PV-Anlagen in Tirol errichtet. Die Energiegewinnung aus Sonnenkraft stieg dadurch um 35 Prozent.

„Zudem werden durch höhere Einspeisetarife auch die privaten Anlagen größer und verzeichnen eine Leistung zwischen fünf und 20 Kilowatt-Peak. Darauf reagieren wir mit Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung“, verweist LHStv Geisler auf weitere Neuerungen.

PV-Anlagen im Privatbereich: Änderung bei Bewilligungs- und Widmungsregeln

Dabei stehen vereinfachte Verfahren im Fokus. Gebäudenahe PV-Anlagen – also Anlagen an Dach- oder Wandflächen, die in einem maximalen Abstand von 30 Zentimetern von der Dachhaut oder auf Flachdächern (15 Grad) errichtet werden, sind künftig bis zu 100 Quadratmeter weder anzeige- noch bewilligungspflichtig. Bislang waren es 20 Quadratmeter. Ab 100 Quadratmeter braucht es für gebäudeanliegende PV-Anlagen auch nur eine Bauanzeige, aber keine Bewilligung. Zusätzlich dürfen freistehende PV-Anlagen oder beispielsweise gebäudeanliegende Anlagen auf Carports auch in Mindestabstandsflächen errichtet werden.

„In diese neue Regelungen fallen beinahe alle privaten PV-Anlagen. Jedes Dach und jeder Parkplatz soll ein Kraftwerk sein – Solarparks auf grünen Wiesen wird es in Tirol nicht im großen Stil geben“, betont LHStv Geisler.

Energieautonomie 2050 – Tiroler Gemeinden wollen PV (weiter) ausbauen

„Die neue Förderrichtlinie für die Unterkonstruktion von großen PV-Anlagen auf befestigten Flächen und die Erleichterungen in der Bau- und Raumordnung werden uns der Energieautonomie einen großen Schritt weiterbringen“, sind LH Mattle und LHStv Geisler überzeugt.

Dass auch die Gemeinden starke Partner sind, zeigt eine Abfrage unter den Tiroler Gemeinden: 70 Prozent der Gemeinden gaben an, dass Photovoltaik in der Zukunft sehr wichtig ist. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) betreiben jedoch noch keine PV-Anlage – beinahe alle (96,6 Prozent) beabsichtigen aber, dass in den kommenden Jahren Anlagen installiert werden sollen.

„Das untermauert, wie wichtig die der Ausbau der Photovoltaik ist“, sagt Gemeindereferent LH Mattle.

Bereits im Oktober dieses Jahres startet der zweite Fördercall für PV-Unterkonstruktionen. Pro Fördercall stehen jeweils vier Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen zum ersten Fördercall werden zeitgerecht auf der Website des Landes veröffentlicht