Heiz- und Energiekostenzuschuss wird auch 2023 gewährt

Heiz- und Energiekostenzuschuss sollen hinsichtlich der Einkommensgrenzen valorisiert werden.
  • Förder-Lückenschluss bei Mehrparteienhäusern mit nur einem Stromzähler sowie bei WärmepumpenkundInnen durch Bundesmittel
  • Keine Strom- und Gasabschaltungen bei Zahlungsverzug als Sozialmaßnahme
  • Kommunikationskampagne zu Heiz- und Energiekostenzuschuss trägt Früchte – fast doppelt so viele Anträge binnen zwei Monaten

Unter dem Vorsitz von LH Anton Mattle fand die erste Sitzung des Tiroler Anti-Teuerungsrats im neuen Jahr 2023 im Landhaus in Innsbruck statt. Auch diesmal waren wieder Mitglieder der Landesregierung, VertreterInnen der Sozialpartner wie AK-Präsident Erwin Zangerl, WK-Präsident Christoph Walser, LK-Vizepräsidentin Helga Brunschmid sowie ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth und IV-Geschäftsführer Eugen Stark mit dabei. Dem Anti-Teuerungsrat wissenschaftlich und beratend zur Seite stand auch der renommierte Wirtschaftswissenschafter Gottfried Tappeiner von der Universität Innsbruck, um die diskutierten Maßnahmen laufend zu evaluieren.

Heiz- und Energiekostenzuschuss auch für das Jahr 2023

Um den Menschen noch länger die Möglichkeit zu geben, für das abgelaufene Jahr 2022 den Heiz- und Energiekostenzuschuss zu beantragen, hat der Anti-Teuerungsrat bereits bei seiner letzten Sitzung beschlossen, die Antragsfrist bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Dies betrifft den Heiz- und Energiekostenzuschuss für das Jahr 2022. Der Anti-Teuerungsrat übereingekommen, den Heiz- und Energiekostenzuschuss auch für das Jahr 2023 vorzusehen. Entsprechende Vorbereitungen werden getroffen.

„Der Heiz- und Energiekostenzuschuss ist immer auf ein Jahr beschränkt. Wir werden die Zuschüsse auch für das Jahr 2023 anbieten, um die steigenden Heiz- und Energiekosten entsprechend abzudecken. Wir werden die Menschen, dies es besonders schwer haben, in dieser Krise nicht im Stich lassen“, so LH Mattle nach dem Anti-Teuerungsrat.

Anpassung der Bezugsgrenzen

Für den Heiz- und Energiekostenzuschuss 2023 sprach sich der Anti-Teuerungsrat deutlich dafür aus, die Einkommensgrenzen zu valorisieren und Rücksicht auf die positiven Ergebnisse der Kollektivverhandlungen zu nehmen.

„Die Tirolerinnen und Tiroler dürfen nun nicht dafür bestraft werden, weil sie seit Jahreswechsel ihre verdiente Lohn- oder Gehaltserhöhung erhalten. Mit der Valorisierung der Einkommensgrenzen des Heiz- und Energiekostenzuschusses wollen wir ein klares Zeichen setzen, dass wir auch im neuen Jahr vor allem jene Menschen unterstützen, die von der enormen Teuerungswelle besonders hart betroffen sind“, führt LH Mattle aus.

Vor allem bei den unteren Einkommen wurde eine Kollektivvertragserhöhung von rund 10 Prozent vorgenommen. Der Landeshauptmann hat nun beauftragt, die Bezugsgrenzen des Heiz- und Energiekostenzuschuss entsprechend anzupassen. Dieselbe Anpassung wird im Auftrag des Anti-Teuerungsrates auch bei allen anderen Sozialleistungen des Landes geprüft. Im Hinblick auf die steigenden Betriebskosten bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern hat der Anti-Teuerungsrat sehr deutlich gemacht, dass hier die gemeinnützigen Wohnbauträger in die Pflicht zu nehmen sind. Wie LHStv Georg Dornauer bereits angekündigt hat, wird es sehr zeitnah ein Gespräch mit allen gemeinnützigen Wohnbauträgern zur Erarbeitung von Lösungsansätzen geben.

Lückenschlüsse bei Mehrparteienhaushalten mit einem Zähler

In den letzten Wochen haben sich auch mehrere Personen beim Land Tirol gemeldet, wo mehrere Wohnparteien in einem Gebäude untergebracht sind und nur ein Stromzähler für das gesamte Gebäude vorhanden ist. Demnach kann die Strompreisbremse des Bundes nur einmal wirken, aber nicht für alle Wohnparteien in diesem Haus.

„Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden“, stellt LH Mattle klar. Darüber hinaus waren bis dato auch Haushalte mit einer Wärmepumpe bei aktuellen Unterstützungsleistungen benachteiligt. „Auch diese bisherige Lücke muss geschlossen werden. Jene Wärmepumpenkundinnen und -kunden, die nicht zu den Großverdienern zählen, sollen auch eine Förderung erhalten. Denn umweltfreundliches Verhalten soll gefördert und nicht bestraft werden“, so LH Mattle.

In diesem Zusammenhang fordert der Landeshauptmann den Bund wiederholt dazu auf, die entsprechenden Bundesrichtlinien für den angekündigten Heizkostenzuschuss des Bundes zu übermitteln, um die zugesagten Bundesmittel etwa für diese notwendigen Lückenschlüsse sowie weitere sinnvolle Maßnahmen einsetzen zu können.

Strom- und Gasabschaltungen sollen vermieden werden

Der Anti-Teuerungsrat hat sich aber auch mit jenen Menschen beschäftigt, die von der aktuellen Teuerung derart getroffen wurden, dass sie ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können. „Hier wollen wir ein Commitment von den Energieversorgern, dass die Strom- und Gasversorgung für diese Personen nicht einfach abgeschaltet wird“, so LH Mattle.

Zudem sollen bestehende Unterstützungseinrichtungen wie „Netzwerk Tirol hilft“, Tiroler Hilfswerk oder der Härtefallfonds der Arbeiterkammer Tirol weiter gestärkt werden.

Kommunikationsmaßnahmen tragen Früchte

Seit Wochen führt das Land Tirol eine Kommunikationsoffensive im Hinblick auf die zahlreich gewährten Entlastungsmaßnahmen durch. Mit Online-, Print- und Radiowerbung sowie über die Landeszeitung wurden Informationen – allen voran zum Heiz- und Energiekostenzuschuss – verbreitet. Und dies mit Erfolg: Waren etwa bis Ende Oktober 2022 noch rund 18.000 Anträge auf Heizkostenzuschuss zu verzeichnen, sind es nun mit Ende des Jahres rund 30.000 Anträge.

„Innerhalb von wenigen Wochen haben wir fast doppelt so viele Anträge für den Heizkostenzuschuss erhalten. Das zeigt, dass die Information bei einem großen Teil der Bevölkerung angekommen ist“, ist der Landeshauptmann überzeugt.

In den nächsten Wochen wird die Landesverwaltung alles daran setzen, die noch offenen Anträge möglichst rasch abzuarbeiten.

Wissenschaftliche Begleitung des Teuerungsrats zentral

Mit Professor Tappeiner hat sich der Teuerungsrat einen Fachexperten ins Boot geholt, der begleitend alle Maßnahmen evaluiert und wissenschaftlich bewertet.

„Wichtig ist aktuell eine Abfederung der Inflationsfolgen bei den sozial Schwächsten. Mit der Valorisierung von bestimmten Landesförderungen trägt der Anti-Teuerungsrat dem Rechnung“, so Tappeiner, der aber auch darauf verweist, dass nur bestimmte gravierende Folgen von der öffentlichen Hand abgefedert werden können. „Wichtig ist nach wie vor, dass es kein Gießkannenprinzip bei der Erarbeitung von Maßnahmen gibt. In weiterer Folge soll das Augenmerk noch mehr darauf liegen, den Unterstützungsleistungen eine solide Struktur zu geben“, so der Wirtschaftsprofessor abschließend.