Klimafreundliche Mobilität und vorrausschauende Raumordnung

Sind zentral für die nachhaltige Entwicklung des Landes.
  • Fachliche Kriterien für die positive raumordnungsfachliche Beurteilung von Verkehrsprojekten
  • Raumordnungsplan „LebensRaum Tirol – Agenda 2030“ mit klimafreundlichen Empfehlungen für Gemeinden
  • Raumordnung und Mobilität aufeinander abstimmen
  • Ideen für FußgängerInnen, RadfahrerInnen sowie Öffis und Individualverkehr

Wie können FußgängerInnen möglichst einfach Verkehrsknoten überwinden, sodass Schule, Rathaus oder Geschäfte einfach erreichbar sind? Wie schafft man mehr Platz für FußgängerInnen und RadfahrerInnen? Und wie verknüpft man Öffi-Haltestellen bestmöglich mit NahversorgerInnen? Diesen und vielen weiteren Fragen widmet sich der Raumordnungsplan „LebensRaum Tirol – Agenda 2030“. Denn Verkehrsplanung und Raumordnung beeinflussen einander gegenseitig und müssen daher gemeinsam betrachtet werden.

„Eine vorrausschauende Raumplanung ist ausschlaggebend für eine klimafreundliche Mobilität und damit die nachhaltige Entwicklung unseres Landes“, sind sich Verkehrs- und Klimaschutzlandesrätin LHStvin Ingrid Felipe sowie Raumordnungsreferent LR Johannes Tratter einig.

Die neuen fachlichen Empfehlungen der Raumordnung zur Verkehrserschließung in Tirol tragen dem Rechnung.

„Sie bieten eine Vielzahl an Ideen, wie Gemeinden den Lebensraum klimafreundlich und bürgerInnennah gestalten können“, sagt LHStvin Felipe und LR Tratter ergänzt: „Wir wollen den Raumplanerinnen und Raumplanern in den Gemeinden eine Orientierung bieten, wie sie die Instrumente der Raumordnung für eine klimafreundliche Planung nutzen können.“

Mit dem Raumordnungsplan „LebensRaum Tirol – Agenda 2030“ werden Projekte unterstützt, die Verkehr vermeiden und kurze Wege innerhalb einer Gemeinde ermöglichen, oder auch Vorhaben, die den Radverkehr vorantreiben. Die Empfehlungen zeigen Kriterien auf, die bei Raumordnungskonzepten, Flächenwidmungs- sowie Bebauungsplänen angewendet werden können.

Wege für FußgängerInnen und RadfahrerInnen attraktiv und sicher gestalten

Beispielhaft dafür sind Maßnahmen für FußgängerInnen wie eine möglichst große Anzahl an sicheren und attraktiven Fußwegverbindungen oder Unter- oder Überführungen, um die Querung von Hindernissen und Verkehrsknoten zu vereinfachen. Bahnhöfe, Schulen oder Geschäfte sollten möglichst einfach erreichbar sein. Dabei wird FußgängerInnen eine Distanz auf Alltagswegen von maximal 500 Metern und 30 Metern Höhenunterschied zugemutet.  Darüber hinaus sollen Räume geschaffen werden, in denen sich die BürgerInnen gerne aufhalten: Bänke, Brunnen und Bäume laden zum Verweilen ein.

„Vor kurzem hat die Landesregierung die ‚Tiroler Radstrategie 2030‘ mit einem vielfältigen Maßnahmenbündel beschlossen. Die Empfehlungen für eine radfreundliche Raumordnung in den Gemeinden ist dabei ein wesentlicher Teil der Strategie“, betont LHStvin Felipe.

Die Infrastruktur soll – wie für FußgängerInnen – direkt, sicher und attraktiv mit dem Rad erreichbar sein. So sollte die Distanz zu wichtigen Zielen nicht mehr als drei Kilometer bzw. 120 Höhenmeter betragen.

Rahmenbedingungen für Öffis und Individualverkehr

Auch die Zugänge zu Haltestellen und Bahnhöfen sollen von allen Seiten, unabhängig vom jeweiligen Ankunftsweg, zugänglich sein. Betriebe und Einrichtungen müssen mit den Öffis erreichbar sein. „Sinnvoll ist es, wenn sich Infrastruktur wie Schulen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und die Nahversorgung um die Öffi-Haltestellen gruppiert“, erklärt LR Tratter.

Ebenso wichtig: Abstellplätze für Fahrräder an Haltestellen sowie Bike-and-Ride- und Park-and-Ride-Anlagen an Bahnhöfen.

Verkehrsberuhigende und sicherheitserhöhende Maßnahmen tragen zu einer hohen Lebensqualität in Siedlungen und Ortschaften bei. Durchgangsverkehr soll vermieden und die Geschwindigkeit im Ort begrenzt werden. Mit Sammelgaragen am Rand von Siedlungsgebieten will man parkende Autos von der Straße bringen, um FußgängerInnen und RadfahrerInnen mehr Platz anzubieten.