Ticket schenken, Steuern sparen, Öffis fahren - Das VVT Jobticket

Neue vorteilhafte Regelung ab 01.01.2023

Mit dem Jobticket kommen Arbeitnehmende flexibel, komfortabel und umweltschonend das ganze Jahr mit Bus und Bahn zum Arbeitsplatz. Unternehmen profitieren dabei von Steuerbegünstigungen, entlasten Firmenparkplätze und erhöhen zeitgleich die Attraktivität als ArbeitgeberIn.

Was ist ein Jobticket und was bringt es mir und meinem Unternehmen?

Das Jobticket ist ein personenbezogenes KlimaTicket zum aktuell gültigen Flächentarif (Tirol, Tirol-Regionen, Stadtverkehr). Kosten für zur Verfügung gestellte Jobtickets gelten beim Unternehmen als Betriebsausgabe und es fallen keinerlei Lohnnebenkosten an, lediglich die Umsatzsteuer in Höhe von 10%. Mit dem Vorteil keinen Sachbezug für die ArbeitnehmerInnen versteuern zu müssen, kann das Unternehmen seinen MitarbeiterInnen das Jobticket so steuerfrei zur Verfügung stellen. Und die MitarbeiterInnen haben persönlich den Vorteil, das Ticket nicht nur für die Arbeit, sondern auch in Ihrer Freizeit beliebig oft nutzen zu können.

Neue Regelung ab 01.01.2023

  • Zukünftig wird die Jobticket Bezuschussung anteilsmäßig beim Pendlerpauschale berücksichtigt. Es entfällt also nicht mehr komplett.
  • Beispiel - Mitarbeiterin A (Hall in Tirol-Jenbach = 27 km): Der Person A steht ein kleines Pendlerpauschale i.H.v. € 696,- und der Pendlereuro i.H.v. € 54,- pro Jahr zu. A erhält das KlimaTicket Tirol i.H.v. € 519,60. A steht weiterhin ein Pendlerpauschale von € 176,40 (= € 696,- - € 519,60) zu. Der Pendlereuro bleibt A ungekürzt erhalten.
  • Niemand wird bestraft, wenn der/die ArbeitgeberIn mittels Jobticket soziale und ökologische Verantwortung für die Gesellschaft übernimmt. Beziehungsweise alle MitarbeiterInnen können gleichbehandelt werden, was seitens der EntscheidungsträgerInnen ja oft ein Argument ist.
  • Das aliquote Pendlerpauschale in Kombination mit einem Jobticket kann erstmals in der Arbeitnehmerveranlagung für 2023 geltend gemacht werden.