Ein Heizkostenzuschuss für jene, die es besonders schwer haben, und ein einkommens- und haushaltsgrößenabhängiger Wohnkostenzuschuss: Der Tirol-Zuschuss unterstützt Tiroler Haushalte bis in den Mittelstand – auch im Jahr 2024. Ab 1. März, bis 30. September 2024 kann der Zuschuss des Landes wieder beantragt werden. Die Einkommensgrenzen wurden um rund zehn Prozent erhöht.
„Viele Haushalte profitieren von Kollektivvertragsabschlüssen und den damit verbundenen höheren Löhnen und Gehältern. Das soll aber nicht dazu führen, dass diese aus dem Tirol-Zuschuss herausfallen. Deshalb erhöhen wir die Einkommensgrenzen. Dadurch profitieren noch mehr Personen“, betont LH Anton Mattle.
Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss erfolgt gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung durch ein einfaches und schnelles Genehmigungsverfahren ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Vorfeld der Heizsaison im Herbst 2024.
„Um die Tirolerinnen und Tiroler auch weiterhin zielgerichtet zu unterstützen, haben wir den Tirol-Zuschuss an die aktuellen Bedingungen angepasst und verlängert. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärt LH Mattle.
Und zeigt beispielhaft auf: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern und einem Netto-Einkommen unter 2.250 Euro erhält 800 Euro Tirol-Zuschuss (250 Euro Heizkostenzuschuss und 550 Euro Wohnkostenzuschuss).
Wie hoch der Tirol-Zuschuss voraussichtlich sein wird, können sich Interessierte wieder vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Tirol-Zuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss zur Verfügung.
Jene Haushalte, deren Tirol-Zuschuss 2023 (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) bewilligt wurde, erhalten im Laufe des März per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit personalisierten Zugangsdaten sowie einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Sollten sich die Einkommenssituation und Haushaltszusammensetzung nicht geändert haben, ist dies online lediglich zu bestätigen. Andernfalls können die Daten selbstständig und unkompliziert online geändert werden.
Haushalte von Mindestsicherungsbezieher*innen sowie Mindestpensionist*innen mit Bezug einer Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Vorjahr erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.