Vom Kauf einer neuen Wohnung über die Sanierung bis zum Bau eines Eigenheims – mit der Wohnbauförderung unterstützt das Land Tirol die Bevölkerung beim Erwerb leistbaren, nachhaltigen und qualitätsvollen Wohnraums. Einlangende Förderanträge werden von der Fachabteilung rasch geprüft und anschließend vom Wohnbauförderungskuratorium, das sich aus Vertreter*innen der im Landtag vertretenen Parteien zusammensetzt, freigegeben. In seiner jüngsten Sitzung hat das Kuratorium insgesamt rund 121 Millionen Euro an Förderungen freigegeben. Davon betreffen rund 49,5 Millionen Euro Neubauprojekte und rund 21,5 Millionen Euro Sanierungsvorhaben. Darüber hinaus wurden in der Kuratoriumssitzung rund 50 Millionen Euro für die Realisierung zahlreicher Projekte im gemeinnützigen Wohnbau positiv begutachtet. Die Umsetzung dieser Projekte steht unmittelbar bevor.
„Die Tiroler Wohnbauförderung ist der Garant für leistbares aber auch nachhaltiges Wohnen und wird entsprechend von der Bevölkerung sehr gut angenommen: Alleine im ersten Halbjahr 2024 wurden über 900 Neubauwohnungen gefördert und rund 9.600 Sanierungsansuchen positiv erledigt. Dafür haben wir im Wohnbauförderungskuratorium im ersten Halbjahr 2024 insgesamt rund 180 Millionen Euro an Fördermittel freigegeben. Diese kommen den Tirolerinnen und Tirolern zu Gute und unterstützen sie dabei, ein Eigenheim zu erwerben oder auch umweltfreundliche Sanierungen vorzunehmen. Darüber hinaus haben wir bereits weitere rund 50 Millionen Euro für die Realisierung zahlreicher Projekte im gemeinnützigen Wohnbau positiv begutachtet. Die Umsetzung dieser Projekte steht unmittelbar bevor“, freut sich der für die Wohnbauförderung zuständige LHStv Georg Dornauer über die positive Bilanz.
Er verweist zudem auf weitere Verbesserungen der Wohnbauförderungen, die bereits ab September in Kraft treten:
„Mit den neuen Adaptierungen der Wohnbauförderung können künftig noch mehr Menschen von den Förderungen profitieren können. Gleichzeitig wird umweltbewusstes und nachhaltiges Bauen noch mehr gefördert.“
Ansuchen für Wohnbauförderung, Wohnhaussanierung und Wohnbeihilfen können in den Bezirken Imst, Landeck, Lienz, Kufstein, Kitzbühel, Reutte und Schwaz bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Für den Bezirk Innsbruck-Land ist dies beim Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung, möglich. Für Ansuchen, die den Bereich der Stadt Innsbruck betreffen, sind Sanierungsansuchen und Ansuchen auf Mietzins- und Annuitätenbeihilfe beim Stadtmagistrat einzubringen, Neubauansuchen können beim Land Tirol, Abteilung Wohnbauförderung, eingebracht werden.