01. Oktober 2026

Neue Spielregeln für Energiegemeinschaften

ElWG bringt neue Möglichkeiten für gemeinschaftliche Energienutzung

Mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gelten mit 01. Oktober 2026 neue Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften. Die gesetzlichen Änderungen erweitern die Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Energienutzung und schaffen zusätzliche Modelle für Bürger*innen, Gemeinden und Unternehmen, die Energie gemeinsam erzeugen, nutzen oder teilen möchten.

Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft den sogenannten regionalen Nahebereich. Künftig können unterschiedliche Modelle der gemeinschaftlichen Energienutzung von reduzierten Netzentgelten profitieren, sofern sie innerhalb desselben Umspannwerks angesiedelt sind. Gleichzeitig erweitert das ElWG die bisherigen Möglichkeiten um neue Formen der Energieteilung, darunter Eigenversorgungsanlagen und Peer-to-Peer-Geschäfte.

„Die neuen Modelle machen die Beteiligung an der Energiewende noch vielfältiger. Gerade Peer-to-Peer-Geschäfte senken die Einstiegshürden deutlich, weil selbst erzeugter Strom künftig auch ohne eigenen Rechtsträger gemeinsam genutzt werden kann“, erklärt Thomas Vogel, Experte für Photovoltaik und Energiegemeinschaften bei der Energieagentur Tirol.

Energiegemeinschaften wachsen weiter

Dass gemeinschaftliche Energienutzung auf großes Interesse stößt, zeigen auch die aktuellen Zahlen. Gab es in Tirol 2022 erst 35 Energiegemeinschaften, haben sich mittlerweile rund 1.700 Initiativen etabliert. Allein zwischen 2025 und 2026 ist die Zahl der Erneuerbaren-Energiegemeinschaften um rund 80 Prozent gestiegen. Besonders dynamisch entwickeln sich die Bürger*innen-Energiegemeinschaften: Aus einem einzigen Zusammenschluss im Jahr 2023 ist inzwischen eine dreistellige Zahl geworden. Mit Stand September 2026 gibt es in Tirol mehr als 920 Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen, fast 550 Erneuerbare-Energiegemeinschaften und mehr als 210 Bürger*innen-Energiegemeinschaften.

„Die starke Entwicklung der Energiegemeinschaften zeigt, dass immer mehr Menschen die Energiewende aktiv mitgestalten wollen. Bürgerenergie ermöglicht Teilhabe unabhängig davon, ob jemand im Eigenheim oder in einer Mietwohnung lebt. Damit werden auch private Investitionen in das Energiesystem angeregt, die den Weg zu TIROL 2050 energieautonom unterstützen“, sagt Rupert Ebenbichler, Geschäftsführer der Energieagentur Tirol.