03. August 2017

Beratung zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken

Förderung bis 30. November 2018 verlängert

 

Die Steigerung der Stromerzeugung unter Berücksichtigung von Anforderungen der Gewässerökologie stehen im Mittelpunkt der Beratungsinitiative zur Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken mit einer Leistung bis zu 10 MW.

Das Beratungsangebot des Landes ist zweistufig.

Stufe 1: ein kostenloses, individuelles Beratungsgespräch durch unabhängige ExpertInnen.

Stufe 2: eine Vor-Ort-Begehung, in der das technische und wasserwirtschaftliche Revitalisierungspotenzial grob abgeschätzt und konkrete Maßnahmen zur Realisierung des Potenzials vorgeschlagen werden.

Förderansuchen sind beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht, Landhaus 2, Heiliggeiststraße 7-9, einzubringen. Das Beratungsangebot wird nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten bis 30. November 2018 verlängert.