15. Januar 2019

Förderaktion E-Mobilität für Private und Betriebe verlängert

Ab 01.03.2019 sind die Online Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich.


Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels wird in den Jahren 2019 und 2020 die Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt. Betriebe erhalten eine Förderung für die Anschaffung von PKW mit Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-In-Hybrid Antrieben sowie Range Extender.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeuges, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird.
  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMNT. 

Ab 01.03.2019 sind die Online Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2020 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein darf.