Das geltende Ökostromfördergesetz wird rundumerneuert und soll mit einem umfassenden Paket an Begleitmaßnahmen 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 sicherstellen
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner haben heute den Entwurf für das Erneuerbaren Ausbau Gesetz 2020 (EAG 2020) in Begutachtung geschickt, mit dem das Fördersystem zu sauberer Energie grundlegend umgebaut wird, um die Produktionskapazität für Strom aus regenerativen Quellen bis 2030 um 27 TWh auszubauen. Das Gesetz soll am 1. Jänner 2021 in Kraft treten.
Die Eckpunkte des EAG, welches sich derzeit in Begutachtung befindet: Der Förderaufwand für den Erneuerbaren-Ausbau soll, durchgerechnet über drei Jahre, eine Milliarde Euro pro Jahr nicht überschreiten. Das Zubauziel liegt bei 27 TWh (Terawattstunden) an erneuerbarer Erzeugung – heute sind es rund 55 TWh, damit können derzeit ungefähr zwei Drittel der Stromerzeugung mit Erneuerbaren abgedeckt werden, das fehlende Drittel soll bis 2030 dazukommen.
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Alle Infos zu den Einzelmaßnahmen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz finden sich in den untenstehenden Links zum Nachlesen oder Nachschauen via Stream am "Österreichs Energie Trendforum".