31. Januar 2022

Ökologische Steuerreform 2022

Heizkesseltausch und thermische Sanierung sind Sonderausgaben

Ab dem Jahr 2022 können thermische Sanierungen und auch der Heizkesseltausch von fossilen auf erneuerbare Energieträger als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht / abgeschrieben werden.

  • Voraussetzung ist die Förderung der Maßnahmen durch den Bund nach dem Umweltförderungsgesetz (www.kesseltausch.at bzw. www.sauber-heizen.at) wobei die Auszahlung der Förderung erst nach dem 30. Juni 2022 erfolgen darf.
  • Die Kosten der Maßnahmen müssen - abzüglich aller Förderungen - bei thermischen Sanierung € 4.000,-- und beim Heizkesseltausch € 2.000,-- übersteigen.
  • Die Ausgaben können über 5 Jahre verteilt mit 800,-- €/Jahr (thermische Sanierung) bzw. 400,-- €/Jahr (Heizkesseltausch) abgesetzt / steuermindernd geltend gemacht werden.