Right to plug

E-Mobilität hält in den Wohnbau Einzug


Am 15. Juli 2020 präsentierte Bundesministerin Leonore Gewessler im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit ihrer Amtskollegin Bundesministerin Alma Zadić ein neues Maßnahmenpaket, um die klimafreundliche E-Mobilität auch für den Wohnbau und dessen Bewohnerinnen und Bewohner zu attraktiveren. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen für den Einbau von E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern für alle Bürgerinnen und Bürger einfacher und vor allem unbürokratischer zu gestalten. Der Ausbau der Elektromobilität mit erneuerbaren Energien bildet dabei einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Transformation in Richtung klimafreundlicher Mobilität.

Den Pariser Klimazielen einen Schritt näher
Im Rahmen der Pariser Klimaziele haben sich die Unterzeichnerstaaten – und damit auch Österreich – dazu verpflichtet, künftig nur mehr emissionsfreie PKW für den Straßenverkehr zuzulassen. Die Elektromobilität sowie die Nachrüstung von Ladestationen in Wohnanlagen ist dafür eine notwendige Voraussetzung. Bisher bildete jedoch die rechtlich sehr komplizierte Nachrüstung einer Ladestation eines der größten Hemmnisse beim Umstieg auf ein E-Mobil.

Unter der Initiative „Right to Plug“ hat sich die österreichische Bundesregierung daher zum Ziel gesetzt, regulatorische Hindernisse bei der Implementierung und dem Ausbau von E-Lösungen im Wohnrecht abzubauen. Damit wird auch der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinien 2018/844 Rechnung getragen, die genau dies von den Mitgliedsstaaten einfordert.

Right to Plug: das Recht auf eine saubere Mobilität
„Right to Plug“ soll die Installation von E-Ladestationen für Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen an ihrem Fahrzeug-Stellplatz in einem Mehrparteienhaus deutlich einfacher machen und komplizierte rechtliche Zustimmungshürden abbauen. Verkürzt gesagt ist es also ein Recht auf eine Ladestation für das E-Auto am Stellplatz. Das „Right to Plug“ kann dabei aber durchaus an das Einhalten von gewissen Kriterien, wie beispielsweise der Maximalleistung, geknüpft sein, um einen geregelten Ausbau sicherzustellen.

Die stetig steigenden Zahlen an Zulassungen von E-PKW in Österreich zeigen den Bedarf unter der Bevölkerung auf, der sich folglich auch auf private Ladestationen niederschlägt. Letztlich werden durch „Right to Plug“ und die Vereinfachung des Wohnrechts auch die heimischen Gerichte entlastet. Ohne Vereinfachung würden im jetzigen System mehrere Tausend Außerstreitverfahren jedes Jahr auf die Gerichte zukommen, wenn sich Parteien eines Wohnhauses etwa nicht bei der Implementierung einer E-Ladestation einig werden können. Eine Vereinfachung bringt somit eine Win-win-Situation und eine Entlastung der Gerichte mit sich.