Photovoltaik-Anlagen Übergangsbestimmungen

Das Klimaschutzministerium möchte ausgewählten Personen die nötige Sicherheit geben und sie bei der Anschaffung ihrer Anlage unterstützen.

Aktuell steht die PV-Branche vor großen Herausforderungen. Lieferkettenprobleme oder Verzögerungen bei Montageterminen haben dazu geführt, dass zahlreiche Personen kein Förderansuchen beim Klima- und Energiefonds im Rahmen der Aktion „Photovoltaik-Anlagen 2020-2022“ stellen konnten. Das Klimaschutzministerium möchte diesen Personen die nötige Sicherheit geben und sie bei der Anschaffung ihrer Anlage unterstützen. Daher wurden einmalige Übergangsbestimmungen beim Klima- und Energiefonds geschaffen, mit der ausschließlich folgende Photovoltaik-Anlagen gefördert werden:

  • 1. PV-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020-2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die aber innerhalb der 12-Wochen-Frist nicht umgesetzt werden konnten bzw. können und deren Registrierung deshalb nach dem 08.04.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
  • 2. PV-Anlagen, deren Beauftragung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag im Rahmen dieser Übergangsbestimmungen im Zeitraum 23.05.2022 bis spätestens 21.01.2023 gestellt werden muss. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht mehr möglich.

Die neue PV-Förderung der OeMAG

Für alle Anlagen, die nicht den Bedingungen der Photovoltaik-Anlagen Übergangsbestimmungen des Klima- und Energiefonds entsprechen, kann seit April 2022 die neue PV-Förderung der OeMAG angesucht werden.