12. September 2025

Weitere Beschleunigung beim Ausbau erneuerbare Energieträger

Beschleunigungsgebiete für PV und umfangreiche Einzelfallprüfung in der Windenergie
  • EU-Verpflichtung zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für mindestens einen erneuerbaren Energieträger
  • Verordnung für Beschleunigungsgebiet für Photovoltaik (PV) in Vorbereitung

Nach umfangreichen Prüfungen in Tirol keine Beschleunigungsgebiete für Windkraft 
Die Tiroler Landesregierung hat das zweite Tiroler Erneuerbare Ausbaugesetz vorgelegt, im Oktober soll es vom Tiroler Landtag beschlossen werden. Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbaren Energien (RED III) und ist unter anderem die Voraussetzung für die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für einzelne erneuerbare Energieträger. Für mindestens einen erneuerbaren Energieträger müssen im kommenden Jahr laut EU-Vorgabe Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. In solchen Gebieten soll der Ausbau ohne erhebliche Umweltauswirkungen und mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren möglich sein. 

„Wir sind technologieoffen und wollen alle verfügbaren erneuerbaren Ressourcen zur Erreichung der Energieautonomie Tirol 2050 nutzen. Nach umfangreichen Vorprüfungen haben wir entschieden, Beschleunigungsgebiete für den PV-Ausbau auszuweisen. Bei der Windenergie setzen wir auf Einzelfallprüfungen. Wir stehen zur Windkraft, es wird aber keine großflächigen Beschleunigungsgebiete für Windparks geben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sich in Tirol in Zukunft keine Windräder drehen werden“, betont LHStv Josef Geisler. 

Keine Beschleunigungsgebiete für Wind

In den vergangenen Monaten haben die Fachabteilungen des Landes potenzielle Beschleunigungsgebiete für Windenergie anhand eines Beurteilungsrasters intensiv geprüft. Für die Beurteilung wurden unter anderem die Windpotenzialstudie sowie eine ornithologische Sensibilitätskarte Windkraft Tirol herangezogen. Nicht als Beschleunigungsgebiete infrage kommen etwa Gebiete, die als Schutzgebiete (Nationalparks, Natura 2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, etc.) ausgewiesen sind. Das sind mehr als 25 Prozent der Landesfläche. Auch Flächen in Siedlungsnähe sowie in einem bestimmten Abstand zu Hochspannungsleitungen, Eisen- und Autobahnen oder Flughäfen sind auszuschließen. Das Ergebnis: Aus fachlicher Sicht gibt es in Tirol derzeit keine größeren Gebiete, die sich für eine Ausweisung als Beschleunigungsgebiet für Windkraft eignen und einen signifikanten Beitrag zum Ausbau der Windenergie im Sinne der EU-Vorgaben leisten könnten. 

Einzelne Windräder, aber keine riesigen Windparks

Aus diesem Grund verzichtet Tirol auf die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windkraft.

„Dass wir in Tirol keine Beschleunigungsgebiete ausweisen, ist keine Absage an die Windkraft. Es ist vielmehr eine Einladung an die Projektwerber, in den intensiven Dialog mit der Bevölkerung zu treten und ein Auftrag an die Behörde, jedes einzelne Projekt genau auf seine Umweltauswirkungen zu prüfen“, versichert LHStv Geisler.

Aus seiner Sicht hätten einzelne Projekte durchaus eine Chance auf Realisierung, „es wird in Tirol aber keine riesigen Windparks geben“. Dass die Behördenverfahren auch ohne Beschleunigungsgebiete zügig durchgeführt werden, ist durch bestehende gesetzliche Verfahrensfristen gewährleistet. Auch die Landesprämie von 100.000 Euro für das erste Windrad in Tirol bleibt aufrecht. 

Erleichterter PV-Ausbau auf befestigten Flächen und in Skigebieten

Der Verpflichtung zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten zum erleichterten Ausbau für mindestens eine erneuerbare Energietechnologie wird Tirol in Form der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Freiflächen-PV nachkommen.

„Wir setzen hier wie in der Vergangenheit auf bereits befestigte Flächen wie etwa Großparkplätze. Weil der Wirkungsgrad von PV-Anlagen und die Energieausbeute im Winter in höheren Lagen besonders gut sind, werden wir uns die Möglichkeiten in den Skigebieten genauer anschauen“, kündigt LHStv Geisler an.

PV-Anlagen wie beispielsweise jene am Pitztaler Gletscher hätten sich über Jahre bewährt. Dort wurde bereits 2015 ein hochalpine PV-Anlage errichtet. 

Wasserkraft bleibt Rückgrat der Energieversorgung

Das Rückgrat der Energieversorgung und der Energieautonomie in Tirol ist nach wie vor die Wasserkraft.

„Auch hier wird es Erleichterungen brauchen, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Die Gespräche mit dem Bund laufen“, so LHStv Geisler.

Das Land Tirol habe aber hier nur eingeschränkte Kompetenzen und könne keine Beschleunigungsgebiete für den Wasserkraftausbau ausweisen.