Right to Plug

Ladestationen in Mehrparteienhäusern werden erleichtert

Die Klimakrise fordert rasches und entschlossenes Handeln. Stück für Stück kommen Maßnahmen in die Umsetzung, die uns zu einem klimaneutralen Österreich führen. Die Mobilitätswende ist dabei ein wichtiger Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Allein zur Erreichung der österreichischen Klimaziele müssten die CO2-Emissionen im Verkehrssektor bis 2030 um 36 Prozent reduziert werden. Auch bei den Pariser Klimazielen haben sich die Unterzeichnerstaaten – und damit auch Österreich – dazu verpflichtet, die Emissionen des Verkehrs drastisch zu senken und den Anteil von emissionsfreien und emissionsarmen Fahrzeugen zu erhöhen.

Die Elektromobilität sowie die Nachrüstung von Ladestationen in Wohnanlagen sind wichtige Voraussetzung, um hier Fortschritte zu erzielen. Bisher bildete jedoch die rechtlich sehr komplizierte Nachrüstung einer Ladestation eines der größten Hindernisse beim Umstieg auf ein Elektrofahrzeug.
Justizministerin Alma Zadić und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler haben daher heute Erleichterungen für den Einbau von Elektro-Ladestationen, für barrierefreie Zugänge, einbruchsichere Türen, Beschattungseinrichtungen und Photovoltaikanlagen in Mehrparteinhäusern angekündigt. Ab kommenden Jahr soll es genügen, wenn nicht die Mehrheit der Wohnungseigentümer, sondern die Mehrheit der Personen, die auf das Anliegen reagieren, für diese baulichen Maßnahmen stimmen.

Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern war auch bisher bereits zulässig, scheiterte in der Praxis jedoch oft an Schwierigkeiten, die Zustimmung der anderen Miteigentümer:innen zu erlangen. Ab Jänner kommenden Jahres gibt es daher gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen.

„Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch flankierende Maßnahmen und bestimmte Mindestzustimmungsquoten – ein Drittel der Miteigentumsanteile, um zu gewährleisten, dass der Beschluss nicht nur von einer sehr aktiven kleinen Minderheit mitgetragen wird“, so die Ministerinnen.